Kleine Personenaufzüge
Unsere kleinen Personenaufzüge sind fast überall einbaubar
Personen
2 – 6
Nutzlast
180 – 400 kg
Schachtquerschnitt*
700 x 1.000 mm
Schachtkopf**
2.500 – 2.800 mm
Schachtgrube
350 mm
Personen
3 / 4 / 6
Nutzlast
225 / 300 / 450 kg
Schachtquerschnitt*
1.150 x 1.270 mm
Schachtkopf**
2.500 mm
Schachtgrube
350 mm
Personen
6 / 8
Nutzlast
450 / 630 kg
Schachtquerschnitt*
1.500 x 1.550 mm
Schachtkopf**
2.600 mm
Schachtgrube
350 mm
Personen
5 / 6 / 8 / 13
Nutzlast
400 / 450 / 630 / 1.000 kg
Schachtquerschnitt*
1.500 x 1.500 mm
Schachtkopf**
2.600 / 2.700 / 3.300 mm
Schachtgrube
650 / 1.100 / 1.200 mm
* Diese Tabelle dient lediglich der ersten Orientierung.
** Als Schachtkopf oder auch Überfahrt wird die Schachthöhe bezeichnet, die der Aufzug oberhalb des Fußbodens der obersten angefahrenen Etage benötigt. Viele unserer kleinen Personenaufzüge brauchen nur die vorhandene, normale Raumhöhe und keinen Schacht, der auch noch in die darüberliegende Etage führt!
Bitte beachten Sie, dass sich Kabinengrößen, Schachtgrößen und auch andere technische Daten teilweise überschneiden. In der Regel werden mehrere Kriterien herangezogen, um für eine bestimmte Anwendung die beste Wahl zu treffen. Zögern Sie nicht, sich bei der Auswahl beraten zu lassen und nutzen Sie unsere Erfahrung.
Angebotsspektrum
- Kabinen für 2 – 26 Personen
- Nutzlasten von 180 – 2.000 kg
- Aufzuggruppen mit bis zu sechs Kabinen
- Förderhöhen bis zu 46 Metern, das sind ca. 15 Geschosse
- Fördergeschwindigkeiten von 0,5 bis 1,6 m/s
Aufzüge gibt es von vielen Anbietern. Wenn Sie jedoch für Ihr Bauvorhaben einen Aufzug benötigen, der
- auch mit fast „unmöglichen“ Schachtabmessungen zurecht kommt,
- einen so kurzen Schachtkopf hat, dass der Aufzugsschacht schon in der obersten angefahrenen Etage endet,
- eine Penthousewohnung anfährt,
- extrem wenig Strom verbraucht oder
- selbst in hellhörigen Altbauten nahezu unhörbar läuft,
dann lassen Sie uns darüber reden, was wir für Sie tun können.
Unsere kleinen Personenaufzüge überraschen vor allem im Hinblick auf die geringen Schachtabmessungen:
- für eine reduzierte Schachtgrube genügen meist schon 35 cm
- ein reduzierter Schachtkopf, der keine 50 cm über der Kabinendecke liegt und die nächste Etage nicht mehr beeinträchtigt, ist bei vielen Aufzügen möglich
- bereits ab 70 cm Schachtbreite können wir einen vollwertigen Aufzug einbauen
- 80 cm Breite genügen uns z. B. in einem Treppenhaus, wenn wir einen Glasschacht mitliefern.
Mit diesen ungewöhnlich geringen Raumanforderungen wird die Installation eines Aufzugs in vielen bestehenden Gebäuden überhaupt erst möglich. Bei neuen Gebäuden wird für die Aufzugsanlage keine wertvolle Wohnfläche oder Büroraum unnötig verschenkt.