Aufzugsschacht
Alles über unsere Aufzugsschächte
Aufzugsschacht
Was ist der Aufzugsschacht ?
Als Aufzugsschacht wird der Raum bezeichnet, in dem sich Kabine und Gegengewicht bewegen. Beide werden an Schienen geführt, die an einer oder mehreren Seiten des Schachtes befestigt sind. Durch Schachttüren wird der Übergang zu den Geschossen des Gebäudes gesichert. Bei allen Kloke Aufzügen der Serien 300, 500, 700 und 900 befindet sich auch die gesamte Antriebstechnik im Schacht und nicht in einem separaten Maschinenraum darüber oder daneben. Es handelt sich also um sogenannte MRL-Aufzüge (Machine Room Less).
Schachtabmessungen für Personenaufzüge
Wählen Sie einen Aufzug mit den dazugehörigen Schachtabmessungen zu Beginn Ihrer Planungen!
Viele Anfragen nach einem Aufzug erreichen uns, wenn ein Aufzugsschacht in den Bauplänen bereits eingezeichnet ist. Das ist etwas verwunderlich, denn die Größen und Details von Aufzugsschächten sind keineswegs genormt. Zwar können wir ab einem Schachtquerschnitt von 700 mm x 1.000 mm einen Aufzug einzubauen. Auch die Schachtköpfe und Schachtgruben unserer Aufzüge sind ungewöhnlich klein. Wir können Ihnen also fast immer einen Aufzug anbieten, der mit dem vorgegebenen Raum auskommt. In vielen zugeschickten Plänen ist der Aufzugsschacht jedoch größer, als er für den gewünschten Aufzug sein müsste. Das gilt sowohl für den Schachtquerschnitt als auch für die Schachtgrube und vor allem für den Schachtkopf. Wertvoller Wohn- oder Büroraum wird so verschenkt. Auch der andere Fall kommt vor: der gewünschte oder gar der benötigte Aufzug passt nicht in den vorgesehenen Raum. Dann muss man entweder bezüglich des Aufzugs einen Kompromiss eingehen oder das Gebäude noch einmal umplanen. Beides ist unbefriedigend und gegebenenfalls mit einem hohen Änderungsaufwand verbunden.
Bei der Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes hat man meist keine andere Wahl, als für den vorhandenen Raum einen geeigneten Aufzug zu suchen. In allen anderen Fällen ist es sinnvoller, bereits zu Beginn der Planungen einen Aufzug zu wählen, der die Anforderungen des Gebäudes und Wünsche des Bauherrn erfüllt und dann mit dem dazugehörigen Aufzugsschacht die Gebäudeplanung vorzunehmen.
Die Größen von Aufzugsschächten in vier Kategorien eingeteilt:
1. Aufzugsschacht für kleine Aufzüge für 2 – 5 Personen
Diese Aufzüge werden zumeist gewählt, wenn ein Bestandsgebäude mit einem Aufzug nachgerüstet werden soll und nur sehr wenig Platz zur Verfügung steht. In die größeren Kabinen passt u.U. auch schon mal ein Rollator oder sogar ein Rollstuhl hinein, die für einen Rollstuhl geforderte Normgröße von 1.000 mm x 1.250 mm wird aber noch nicht erreicht.
- kleinster Schachtquerschnitt: 700 mm x 1.000 mm (Türseite: 700 mm) oder 1.400 mm x 755 mm (Türseite: 1.400 mm)
- kürzester Schachtkopf: 2.500 mm (lichter Abstand OKFF der obersten angefahrenen Etage zur Schachtdecke)
- kleinste Schachtgrube: 350 mm
Hier finden Sie eine Übersicht über Kabinen- und Schachtabmessungen für kleine Aufzüge.
2. Aufzugsschacht für Aufzüge zur Aufnahme eines Rollstuhls
Diese Aufzüge erfüllen die Normanforderung gemäß EN 81-70, Typ 1. Die Kabinen sind mindestens 1.000 mm breit und 1.250 mm tief. Sie ermöglichen barrierefreies Wohnen und werden überwiegend in Privathäusern und kleinen Mehrfamilienhäusern eingesetzt.
- kleinster Schachtquerschnitt: 1.450 mm x 1.530 mm (B x T)
- kürzester Schachtkopf: 2.500 mm
- kleinste Schachtgrube: 350 mm
Hier finden Sie eine Übersicht über Kabinen- und Schachtabmessungen für kleine barrierefreie Aufzüge.
3. Aufzugsschacht für Aufzüge zur Aufnahme eines Rollstuhls plus Begleitperson
Diese Aufzüge erfüllen die Normanforderung gemäß EN 81-70, Typ 2. Die Kabinen sind mindestens 1.100 mm breit und 1.400 mm tief. Sie erfüllen die Anforderungen der DIN 18040 an den barrierefreien Zugang zu Wohnungen und sind die Mindestgröße für öffentlich zugängliche Gebäude.
- kleinster Schachtquerschnitt: 1.600 mm x 1.700 mm (B x T)
- kürzester Schachtkopf: 2.600 mm
- kleinste Schachtgrube: 350 mm
Hier finden Sie eine Übersicht der Abmessungen für Aufzüge und Aufzugsschacht gemäß DIN 18040.
4. Aufzugsschacht für Aufzüge zur Aufnahme einer Krankentrage
Fahrkörbe zur Aufnahme einer Krankentrage müssen eine nutzbare Grundfläche von mindestens 1,10 m x 2,10 m haben; ihre Türen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben. Siehe z. B. LBO NRW, § 39 Abschnitt 6, wo ein Aufzug mit dieser Kabinengröße für Gebäude mit mehr als fünf Geschossen über der Geländeoberfläche gefordert wird. Für einen solchen Tragenaufzug benötigen wir:
- kleinster Schachtquerschnitt: 1.600 mm x 2.400 mm (B x T)
- kürzester Schachtkopf: 2.600 mm
- kleinste Schachtgrube: 650 mm
Anforderungen an Aufzugsschächte
An einen Aufzugsschacht werden eine Vielzahl von Anforderungen gestellt. Offensichtlich ist, dass der Schacht dafür sorgt, dass der Aufzug nicht umfällt, sondern Kabine und Gegengewicht sicher geführt werden. Ebenso offensichtlich ist, dass verhindert sein muss, dass jemand in den Schacht fällt oder von der vorbeifahrenden Kabine oder vom Gegengewicht verletzt wird. Häufig sind Aufzugschächte auch in das Feuerschutzkonzept eines Gebäudes mit einbezogen. Sie dürfen beispielsweise die Ausbreitung eines Feuers von Etage zu Etage nicht begünstigen.
Anwendungsbereich für barrierefreie Aufzüge gemäß DIN 18040
Ein Aufzug zur Aufnahme eines Rollstuhls mit Begleitperson wird sowohl in der DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ als auch in der DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ verlangt. Ein solcher Fahrstuhl hat eine Grundfläche von mindestens 1.100 mm x 1.400 mm, gemäß EN 81-70, Typ 2. Außerdem muss eine Türöffnungsweite von 900 mm gegeben sein.
In den nachfolgenden Tabellen finden Sie ausschließlich Angaben für einen Aufzugsschacht für barrierefreie Aufzüge mit einer Kabinengröße von 1.100 mm x 1.400 mm. Sie haben immer eine Kapazität von 8 Personen / 630 kg. Wenn der verfügbare Platz dafür nicht ganz reicht, finden Sie hier Schachtabmessungen für kleine barrierefreie Aufzüge mit einer Grundfläche von 1.000 mm x 1.250 mm, die zumindest einen Rollstuhl ohne Begleitperson aufnehmen können (EN 81-70, Typ1). Falls die Platzverhältnisse so eingeschränkt sind, dass auch dafür der Raum nicht reicht, finden Sie hier Schachtabmessungen für kleinere Aufzüge, bis hinunter zu Schachtbreiten von nur 700 mm.
Die in den Tabellen genannten Breiten und Tiefen beziehen sich auf den lichten Schachtquerschnitt, der über die gesamte Höhe des Aufzugs zur Verfügung stehen muss. Bitte beachten Sie, dass die Schachttüren auf den Etagendecken stehen und eine zusätzliche Tiefe von ca. 120 mm benötigen.
1. Aufzugsschacht für Kabinen mit einer Tür, für 8 Personen / 630 kg, Führungsschienen auf der rechten oder linken Seite
* Serie 900 Aufzüge haben Führungsschienen auf der rechten und linken Seite der Kabine
** Dieser Aufzug verfügt über zentral öffnende Türen für besonders kurze Öffnungs- und Schließzeiten. Ansonsten: einseitig öffnende Teleskoptüren.
2. Aufzugsschacht für Kabinen mit zwei Türen (Durchlader), für 8 Personen / 630 kg, Führungsschienen auf der rechten oder linken Seite
* Serie 900 Aufzüge haben Führungsschienen auf der rechten und linken Seite der Kabine
** Dieser Aufzug verfügt über zentral öffnende Türen für besonders kurze Öffnungs- und Schließzeiten. Ansonsten: einseitig öffnende Teleskoptüren.
Minimieren Sie Wärmeverluste mit einer automatischen Schachtentrauchung!
Nicht ganz so offensichtlich ist die Anforderung nach einer Lüftungsöffnung im Schachtkopf. Sie soll vor allem der Entrauchung dienen, sollte Rauch in den Schacht eindringen. Normgerecht muss sie mindestens 2,5% der Fahrschachtgrundfläche groß sein, jedoch nicht kleiner als 0,1 m². Das ist schon ein recht großes Loch und damit wird die Öffnung zu einem energetischen Problem: Die auf- und abfahrende Kabine wirkt im Schacht wie eine riesige Luftpumpe. Im Winter saugt sie kalte Luft ein und bläst teuer erwärmte Luft aus dem Gebäude wieder heraus. Im Sommer ist es umgekehrt. Die so unfreiwillig ausgetauschten Luftmengen sind erheblich und die Konsequenzen in den Energierechnungen ansonsten gut isolierter Gebäude durchaus erkennbar. Glücklicherweise ist es erlaubt, diese Öffnungen geschlossen zu halten, sofern sie sich bei Rauchentwicklung im Schacht selbsttätig öffen. Ein solches System kann sich schnell rechnen. Schauen Sie mal z. B. bei Wikipedia unter „Schachtentrauchung„.
Ansonsten gilt prinzipiell, dass sich in einem Aufzugschacht nur Teile befinden dürfen, die zur Aufzuganlage gehören. Wie zum Beispiel das Gegengewicht, das bei elektrischen Seilaufzügen ungefähr das Gewicht der mit halber Nennlast beladenen Kabine kompensiert. Auch wenn es manchmal sehr praktisch wäre, aber als „Kabelkanal“ für sonstige Gebäudeinstallationen – Strom, Gas, Wasser oder was auch immer – darf ein Aufzugsschacht nicht verwendet werden.
Zu den vielfältigen Anforderungen an einen Aufzugschacht gehört auch die Schachtbeleuchtung. Für Montage- und Wartungszwecke sollen die Monteure nicht auf Handlampen angewiesen sein. Der Schacht muss auf voller Länge ausreichend künstlich beleuchtet werden können. Das ermöglicht nicht nur sicheres Arbeiten. Auch eventuelle Problemstellen fallen bei ausreichender Beleuchtung am ehesten auf und können behoben werden.
Alternativen zum betonierten Aufzugsschacht
Die meisten Aufzüge werden in betonierten oder gemauerten Schächten betrieben. Aber es gibt Alternativen wie das Kloke Schachtsystem aus Aluminiumprofilen mit Glaseinsätzen, das sich z. B. hervorragend für den nachträglichen Einbau eines Aufzugs in das Treppenauge eines bestehenden Gebäudes eignet. Sogenannte „Panoramaaufzüge“, die gern in Hotelhallen, großen Büros oder Einkaufszentren eingesetzt werden haben einen „offenen“ Schacht, an den eine Vielzahl besonderer Anforderungen gestellt werden, um einen sicheren Aufzugsbetrieb zu ermöglichen.
In betonierten Schächten werden üblicherweise sogenannte Halfenschienen verwendet, um die Führungen für Aufzug und Gegengewicht mit dem Gebäude zu verbinden. In gemauerten Schächten können die Verankerungskräfte in aller Regel nicht direkt vom Mauerwerk aufgenommen werden. Die Steine würden herausgezogen. In Höhe der benötigten Verankerungen werden daher Betonstürze oder Ringanker eingemauert.
Schachtgrube
Bei den Serien 300, 500 und 700 ist im Bedarfsfall eine reduzierte Schachtgrube von 350 mm möglich. Die Tiefe der Standard-Schachtgrube liegt normalerweise bei mind. 1.000 mm. Die Serie 900 ermöglicht eine reduzierte Schachtgrube von immerhin noch 650 mm. Dadurch kann vor allem bei Nachrüstung oder Modernisierung vieles einfacher und kostengünstiger werden.
Schön wäre es, wenn die Dicke des Fußbodens auch für den Unterbau einer Aufzugkabine ausreichen würde, wenn man also eine Aufzuginstallation direkt auf der Rohdecke beginnen könnte. Leider wird das wohl noch längere Zeit eine Wunschvorstellung bleiben. Theoretisch möglich ist es heute schon, aber der sicherheitstechnische Aufwand ist immens. Es geht ja nicht nur um den Kabinenboden, der untergebracht werden muss. Nach dem heutigen Stand der Technik muss die Kabine für den Fall eines Steuerungsdefekts die unterste Etage ein paar Zentimeter unterfahren können, um damit in den Bereich zu kommen, wo sie durch einen Sicherheitsschalter gestoppt wird. Und dann muss auch noch ausreichend Pufferweg verbleiben…
Praktisch bedeutet das, dass es ganz ohne eine Schachtgrube nicht geht.
Eine reduzierte Schachtgrube mit selbsttätig wirkender Sicherheitseinrichtung
Es kann aber sehr wohl diskutiert werden, wie tief diese Schachtgrube sein muss. Dabei geht es nicht nur um die Frage, welche Baugruppen zwischen dem Kabinenfußboden und der Schachtsohle untergebracht sind und von welchen Fahr- und Bremswegstrecken im ungünstigsten Fall ausgegangen werden muss. In der Regel ist auch zu berücksichtigen, dass sich mindestens ein Monteur zu Wartungs- oder Reparaturarbeiten unter der Kabine befinden kann. Und dessen Gesundheit darf natürlich nicht gefährdet sein, selbst wenn die Kabine in der niedrigstmöglichen Position auf zusammengedrückten Puffern steht.
Aus diesem Grund sind normale Schachtgruben mindestens ungefähr einen Meter tief. Und je schneller ein Aufzug fahren kann, umso tiefer werden sie.
Nun ist es meist nicht besonders schwierig, in eine bestehende Decke ein Loch zu schneiden. Aber wenn es sich dabei um den Kellerfußboden handelt, weil man mit dem Aufzug auch das Kellergeschoß anfahren möchte, muss schon recht sorgfältig geplant und ausgeführt werden, um nicht z. B. Feuchtigkeitsprobleme zu riskieren. In jedem Fall wird die Aufgabe umso anspruchsvoller – und leider auch teurer – je tiefer die Schachtgrube werden soll.
Eine Reihe technischer Maßnamen bilden bei Kloke Aufzügen die Voraussetzungen dafür, dass eine effektiv reduzierte Schachtgrube möglich wird. Im Ergebnis bedeutet das:
- für die Serien 300, 500 und 700 beträgt die minimale Schachtgrubentiefe 350 mm unter OKFF
- für die Serie 900 beträgt die minimale Schachtgrubentiefe 650 mm unter OKFF
Selbstverständlich darf der Monteur durch eine reduzierte Schachtgrube nicht gefährdet werden. Deshalb sorgt eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung selbsttätig dafür, dass die Kabine in ausreichender Höhe festgesetzt wird, sobald ein Monteur die unterste Schachttür entriegelt.
Schachtkopf
Ein reduzierter Schachtkopf, der nur knapp einen halben Meter höher ist als die Kabine – wie geht das?
Früher waren alle Seilaufzüge so konstruiert, dass der Raum, den die Aufzuganlage benötigte, die im obersten Geschoss stehende Kabine noch um mehrere Meter überragte. Dafür gab es zwei Gründe:
- Für Montage- und Wartungsaufgaben mussten sich Monteure sicher auf dem Dach der Kabine aufhalten können, ohne Gefahr zu laufen, zwischen Kabine und Schachtdecke eingeklemmt zu werden.
- Oberhalb der Schachtdecke befand sich der Maschinenraum, der hoch genug sein muss, dass man sich aufrecht darin bewegen kann.
Für wirkliche Hochhäuser ist dieses Konstruktionsprinzip auch heute noch angemessen. Bei allen anderen Gebäuden kann man auf diesen aufwendigen und kostspieligen Überbau verzichten. Maschinenraumlose Aufzüge (MRL-Aufzüge) sind seit längerer Zeit Stand der Technik. Das eliminiert den Raum oberhalb des Aufzugsschachtes. Aber auch der Raum zwischen Kabinendach und Schachtdecke läßt sich durch ein Bündel von Maßnahmen wirksam verkleinern.
Ein reduzierter Schachtkopf bietet viele Vorteile!
Bei fast allen Kloke Aufzügen der Serien 300, 500, 700 und 900 liegt die minimale Schachtkopfhöhe je nach Ausführung bei geradezu sensationell niedrigen 2.500 oder 2.600 mm über dem Fußboden des obersten angefahrenen Geschosses. So passt der Aufzug bei vielen Gebäuden vollständig unter die oberste Geschossdecke!
Wie ist das möglich?
Kabinen werden nicht am Dach aufgehängt
Keine Kabine der Aufzugreihen 300, 500, 700 oder 900 ist am Dach aufgehängt. Entweder ist das Tragseil an der Kabinenrückwand befestigt (Serie 300, 500, 700), oder es läuft unter dem Boden der Kabine durch (Serie 900). Das spart entscheidende Zentimeter, da ansonsten auf dem Kabinendach Seilbefestigungen oder Umlenkrollen sowie unter der Schachtdecke oder gar in einem darüber liegenden Maschinenraum weitere Umlenkrollen untergebracht werden müssen.
So werden auf dem Dach der Kabine nur wenige Zentimeter Höhe für den Türantrieb, Sicherheitsschalter und Steuerungstechnik benötigt. Außerdem muss die Kabine für den Fall eines Steuerungsfehlers die oberste Haltestelle noch ein paar Zentimeter überfahren können. In diesem Bereich wird der Antrieb durch Sicherheitsschalter gestoppt.
Mit noch weniger Platz über der Kabine auszukommen, ist fast nicht mehr möglich!
Keine Umlenkrollen über der Kabine
Die Schachtdecke oberhalb der Aufzugkabine bleibt grundsätzlich frei von irgendwelchen Einbauten und ermöglicht so die maximale Annäherung durch die Kabine.
Bei den Aufzugreihen 500, 700 und 900 ist der Schachtkopf auch frei von Antriebsmotor, Bremse, Umrichter oder irgendwelcher sonstiger Antriebs- oder Steuerungstechnik. All diese Komponenten, die nie geräuschlos arbeiten, sind am unteren Schachtende angebracht. Lärmvermeidung ist besser als jede Form von Lärmbekämpfung! Die Bewohner des obersten Geschosses werden es danken.
Reduzierter Schachtkopf Serie 300
Lediglich bei der Serie 300 ist der Antrieb im Schachtkopf untergebracht. Selbstverständlich neben dem Fahrweg der Kabine, so dass auch hier keine wertvollen Zentimeter Bauhöhe verschenkt werden und der verkürzte Schachtkopf bei 2.500 mm über OKFF bleiben kann.
Zwar macht die Verwendung eines Antriebsriemens, bei dem die tragenden Stahlseile mit Kunststoff ummantelt sind, diesen Antrieb sowie den gesamten Aufzug ungewöhnlich leise. Das ändert aber nichts an der oben getroffenen Aussage, dass es für die Bewohner der obersten Etage grundsätzlich angenehmer ist, wenn die Antriebs- und Steuerungselemente am unteren Ende des Aufzugs untergebracht sind.
Die Positionierung des Antriebs im Schachtkopf ist bei der Serie 300 dem Ziel geschuldet, auch im kleinstmöglichen Raum noch einen Aufzug unterbringen zu können.
Kabine mit geöffneter Dachluke
Lediglich bei der Serie 300 ist der Antrieb im Schachtkopf untergebracht. Selbstverständlich neben dem Fahrweg der Kabine, so dass auch hier keine wertvollen Zentimeter Bauhöhe verschenkt werden und der verkürzte Schachtkopf bei 2.500 mm über OKFF bleiben kann.
Zwar macht die Verwendung eines Antriebsriemens, bei dem die tragenden Stahlseile mit Kunststoff ummantelt sind, diesen Antrieb sowie den gesamten Aufzug ungewöhnlich leise. Das ändert aber nichts an der oben getroffenen Aussage, dass es für die Bewohner der obersten Etage grundsätzlich angenehmer ist, wenn die Antriebs- und Steuerungselemente am unteren Ende des Aufzugs untergebracht sind.
Die Positionierung des Antriebs im Schachtkopf ist bei der Serie 300 dem Ziel geschuldet, auch im kleinstmöglichen Raum noch einen Aufzug unterbringen zu können.
Optimiertes Gegengewicht
Optimiertes Gegengewicht für maximale Energieeffizienz
Das Gegengewicht eines Aufzugs kompensiert meistens die mit halber Nennlast beladene Aufzugkabine. So braucht der Antrieb im Wesentlichen nur darauf ausgelegt zu sein, die andere Hälfte heben zu können. Bei halb beladener Kabine muss der Antrieb nur noch die innere Reibung des Aufzugsystems überwinden. Dieser Gleichgewichtszustand ist damit der Punkt der geringsten Energieaufnahme. Die höchste Stromaufnahme ergibt sich, wenn eine voll beladene Kabine aufwärts oder eine leere Kabine abwärts fährt, da dann das schwerere Gegengewicht hochgezogen werden muss.
Relativ große Kabinen werden in Wohnhäusern und Büros nur sehr selten voll beladen. Fast die Hälfte der Fahrten sind Leerfahrten, ansonsten werden zumeist nur ein oder zwei Personen befördert. Damit ist dann ein Gegengewicht, das auf die halbe Nennlast ausgelegt ist, unter dem Gesichtspunkt des Energiebedarfs nicht mehr optimal. Das Gegengewicht der Serie 900 Aufzüge ist nur auf ein Drittel der Nennlast ausgelegt. Das erfordert zwar ein kräftigeres und damit in der Anschaffung etwas teureres Antriebssystem, da dieses nun bei voll beladener Kabine 2/3 der Nennlast heben können muss. Aber es rechnet sich, da nun sowohl die leere Kabine als auch die teilbeladene Kabine näher am Gleichgewichtspunkt liegen, und das Antriebssystem so insgesamt deutlich weniger Strom verbraucht.